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Prostitution

Möchten Sie Räume sexgewerblich nutzen, müssen Sie als Erstes mit der Abteilung Bau und Infrastruktur der Stadt OpfikonExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Kontakt aufnehmen.

Im nächsten Schritt benötigen Sie als Inhaberin oder Inhaber des Prostitutionsgewerbes eine Bewilligung der Stadt Opfikon (Art. 7 PGVO) und dazu müssen Sie folgende Dokumente einreichen:

  • Bau bzw. Umnutzungsbewilligung der Stadt Opfikon (Bauamt)
  • Das online ausgefüllte GesuchsformularExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
  • Kopie Pass oder Identitätskarte. Auf Verlangen der Polizei müssen die gültigen Originalausweisdokumente vorgewiesen werden (Art. 8 Abs. 4 PGVO)
  • Bei ausländischen Staatsangehörigen eine Kopie der Aufenthaltsbewilligung mit Berechtigung zur Erwerbstätigkeit in der Schweiz
  • Aktuellen Strafregisterauszug (www.eservice.admin.ch/crex/cmsExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.); bei ausländischen Staatsangehörigen, die weniger als 3 Monate in der Schweiz leben, wird der heimatliche ausländische Strafregisterauszug (auf Englisch oder in einer Schweizer Landessprache) eingefordert
  • Wird Ihr Prostitutionsgewerbe von einer eingetragenen Firma betrieben, müssen Sie den entsprechenden Handelsregisterauszug beilegen
  • Betriebskonzept

Zugehörige Objekte

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Gesuchsformular_Bordellbetriebe_Opfikon.docx (DOCX, 872 kB) Download 0 Gesuchsformular_Bordellbetriebe_Opfikon.docx
Betriebskonzept PGVO.pdf (PDF, 243 kB) Download 1 Betriebskonzept PGVO.pdf
Flyer PGVO digitale Version.pdf (PDF, 762 kB) Download 2 Flyer PGVO digitale Version.pdf
Muster Anwesenheitsliste.xlsx (XLSX, 10 kB) Download 3 Muster Anwesenheitsliste.xlsx
Muster Nutzungsvereinbarung.docx (DOCX, 23 kB) Download 4 Muster Nutzungsvereinbarung.docx
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