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Einbürgerung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten von Einbürgerungen für Ausländerinnen und Ausländer:

Schweizer Staatsangehörige haben die Möglichkeit, in Opfikon einen Antrag auf Erwerb des Opfiker Bürgerrechts zu stellen. Voraussetzungen: Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizern | Kanton Zürich

Für ausführliche Auskünfte und bei Fragen stehen wir Ihnen telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. Gerne beraten wir Sie auch persönlich an unserem Schalter im Stadthaus.

Kontakt

Erleichterte Einbürgerung

Informationen und Voraussetzungen Bestellen Sie das Gesuchs-Formular direkt beim Staatssekretariat für Migration (SEM) per E-Mail oder kommen Sie persönlich bei uns am Schalter im S…
  • Informationen und Voraussetzungen
  • Bestellen Sie das Gesuchs-Formular direkt beim Staatssekretariat für Migration (SEM) per E-Mail oder kommen Sie persönlich bei uns am Schalter im Stadthaus vorbei.
  • Reichen Sie das Gesuch direkt beim SEM ein: Staatssekretariat für Migration (SEM), Sektion Bürgerrecht, Quellenweg 6, 3003 Bern Wabern, ein.

Ordentliche Einbürgerung

Informationen und Voraussetzungen Erforderliche Tests Machen Sie folgende Tests bei der wbk Dübendorf vor der Einreichung des Gesuchs: Deutsch-Test Grundkenntnis-Test …

Informationen und Voraussetzungen

Erforderliche Tests

Machen Sie folgende Tests bei der wbk Dübendorf vor der Einreichung des Gesuchs:

  • Deutsch-Test
  • Grundkenntnis-Test

Prüfungstermine wbk

In diesen Fällen ist kein Test erforderlich:

Gesuch und Dokumente

 

Schweizer Staatsangehörige: Einbürgerung in Opfikon/Glattbrugg

Sie möchten Opfiker Ortsbürgerin oder Opfiker Ortsbürger werden? Informationen und Voraussetzungen Gesuch und Dokumente Füllen Sie das Gesuchs-Formular (siehe Dokumente) a…

Sie möchten Opfiker Ortsbürgerin oder Opfiker Ortsbürger werden?

Informationen und Voraussetzungen

Gesuch und Dokumente

  • Füllen Sie das Gesuchs-Formular (siehe Dokumente) aus.

  • Folgende Unterlagen sind dem Einbürgerungsgesuch beizulegen (pro Bewerberin und Bewerber):

    • Auszug aus dem Zivilstandsregister/Personenstandsausweis (nicht älter als 6 Monate)

    • Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister (nicht älter als 3 Monate) für Personen ab 18 Jahren

    • Kopie Pass oder Identitätskarte

  • Senden Sie das Gesuchs-Formular und die Unterlagen per E-Mail oder per Post an die Stadtverwaltung Opfikon, Abteilung Gesellschaft. 

Gebühren

Die Einbürgerung und Entlassung sind für Schweizerinnen und Schweizer kostenlos.

Zugehörige Objekte