Einbürgerung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten von Einbürgerungen für Ausländerinnen und Ausländer:
- Erleichterte Einbürgerung: Stellen Sie ein Gesuch, wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen.
- Ordentliche Einbürgerung: Stellen Sie ein Gesuch, wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen.
Schweizer Staatsangehörige haben die Möglichkeit, in Opfikon einen Antrag auf Erwerb des Opfiker Bürgerrechts zu stellen. Voraussetzungen: Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizern | Kanton Zürich
Für ausführliche Auskünfte und bei Fragen stehen wir Ihnen telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. Gerne beraten wir Sie auch persönlich an unserem Schalter im Stadthaus.
Kontakt
Oberhauserstrasse 25
8152 Opfikon
Tel. 044 829 82 28
gesellschaft@opfikon.ch
Erleichterte Einbürgerung
- Informationen und Voraussetzungen
- Bestellen Sie das Gesuchs-Formular direkt beim Staatssekretariat für Migration (SEM) per E-Mail oder kommen Sie persönlich bei uns am Schalter im Stadthaus vorbei.
- Reichen Sie das Gesuch direkt beim SEM ein: Staatssekretariat für Migration (SEM), Sektion Bürgerrecht, Quellenweg 6, 3003 Bern Wabern, ein.
Ordentliche Einbürgerung
Informationen und Voraussetzungen
Erforderliche Tests
Machen Sie folgende Tests bei der wbk Dübendorf vor der Einreichung des Gesuchs:
- Deutsch-Test
- Grundkenntnis-Test
In diesen Fällen ist kein Test erforderlich:
Gesuch und Dokumente
- Checkliste benötigte Dokumente
- Reichen Sie das Einbürgerungs-Gesuch online beim Gemeindeamt des Kantons Zürich ein.
Schweizer Staatsangehörige: Einbürgerung in Opfikon/Glattbrugg
Sie möchten Opfiker Ortsbürgerin oder Opfiker Ortsbürger werden?
Informationen und Voraussetzungen
Gesuch und Dokumente
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Füllen Sie das Gesuchs-Formular (siehe Dokumente) aus.
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Folgende Unterlagen sind dem Einbürgerungsgesuch beizulegen (pro Bewerberin und Bewerber):
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Auszug aus dem Zivilstandsregister/Personenstandsausweis (nicht älter als 6 Monate)
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Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister (nicht älter als 3 Monate) für Personen ab 18 Jahren
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Kopie Pass oder Identitätskarte
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Senden Sie das Gesuchs-Formular und die Unterlagen per E-Mail oder per Post an die Stadtverwaltung Opfikon, Abteilung Gesellschaft.
Gebühren
Die Einbürgerung und Entlassung sind für Schweizerinnen und Schweizer kostenlos.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gesellschaft | 044 829 82 28 | gesellschaft@opfikon.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gesellschaft Administration | 044 829 82 28 | gesellschaft@opfikon.ch |