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Änderung des Reglements über das gemeinderechtliche Ordnungsbussenverfahren inklusive Bussenliste

30. November 2023

Mit Beschluss vom 9. Mai 2023 hat der Stadtrat das Reglement über das gemeinderechtliche Ordnungsbussenverfahren geändert. Die dazugehörige Bussenliste wurde vom Statthalteramt des Bezirks Bülach am 22. November 2023 genehmigt.

Die Änderungen des Reglements über das gemeinderechtliche Ordnungsbussenverfahren mit Bussenliste werden vom Stadtrat nach Ablauf der Rekursfrist voraussichtlich per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt.

Der erwähnte Beschluss sowie das Reglement über das gemeinderechtliche Ordnungsbussenverfahren können unter www.opfikon.ch, Suchwort "Reglement über das gemeinderechtliche Ordnungsbussenverfahren" abgerufen oder bei der Abteilung Bevölkerungsdienste, Erdgeschoss, Oberhauserstrasse 25, 8152 Glattbrugg, während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Gegen den Stadtratsbeschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Lea Cattaneo, Abteilungsleiterin Bevölkerungsdienste (Telefon: 044 829 82 67, E-Mail: lea.cattaneo@opfikon.ch).

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