Baukontrolle
Die Baukontrolltätigkeiten erfolgen in der Regel in Zusammenhang mit Baubewilligungsverfahren.
Zur Kontrolle gehören zu Beginn das Baugespann und die Baustelleninstallation. Im Weiteren werden die Höhenkoten geprüft, die Rohbau- und Schlussabnahme vorgenommen und schlussendlich die Bezugsbewilligung erteilt.
Die Baukontrolle ist zuständig für:
- die Aufsicht über die Einhaltung der Bauvorschriften und der Nebenbestimmungen der Baubewilligung,
- die Einhaltung der Bestimmungen über die Arbeitssicherheit und -hygiene bei der Ausführung von Bauvorhaben,
- die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei widerrechtlicher Bauausführung oder bei Missachtung von Bauvorschriften, Bedingungen und Auflagen,
- Beseitigung von Störungen der öffentlichen Ordnung, die von unvollendeten, mangelhaft unterhaltenen oder sonst wie ordnungswidrigen Bauten und Anlagen ausgehen.
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Baurecht | 044 829 82 80 | baurecht@opfikon.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Bau und Infrastruktur | 044 829 82 80 | bauundinfrastruktur@opfikon.ch |