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Zuzug / Anmeldung

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Einwohnerdienste
Oberhauserstrasse 25
8152 Glattbrugg
Tel. 044 829 81 82
einwohnerdienste@opfikon.ch

Anmeldung / Zuzug

Sind Sie neu in unsere Gemeinde gezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen in Opfikon. Gemäss Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) ist ein Zuzug den Einwohnerdie…

Sind Sie neu in unsere Gemeinde gezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen in Opfikon. Gemäss Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) ist ein Zuzug den Einwohnerdiensten innerhalb von 14 Tagen zu melden. Der Zuzug kann persönlich am Schalter oder per eUmzugCH gemeldet werden. Bei Vertretung durch eine Drittperson ist eine Vollmacht erforderlich.

Bei persönlicher Vorsprache bitten wir Sie, sich zuerst in der Wegzugsgemeinde abzumelden. Die Anmeldung aus dem Ausland kann nur persönlich am Schalter erfolgen. Wir bitten Sie, bei Anmeldungen mindestens 30 Minuten vor Stadthaus-Schliessung zu erscheinen.

Folgende Unterlagen sind mitzubringen bzw. einzureichen:

Schweizerische Staatsangehörige:

  • Heimatschein
  • amtlicher Ausweis (IDK oder Pass)
  • Krankenkassennachweis gemäss KVG
  • Wohnungsausweis bzw. Mietvertrag resp. Drittmeldepflicht des Vermieters bzw. Eigentümers
  • bei Untervermietung Einverständnis von Hauptmieter und Verwaltung bzw. Eigentümer
  • Zivilstandsnachweis (Eheschein, Familienausweis, Scheidungsurteil, Geburtsurkunde mit den Namen der Eltern etc.)
  • Geburtsurkunde für minderjährige Kinder
  • Sorgerechtsnachweis für minderjährige Kinder mit nicht verheirateten Eltern

Gebühr: CHF 40 pro erwachsene Person

Ausländische Staatsangehörige:

  • Pass (bei EU/EFTA-Staatsangehörigen genügt die Identitätskarte)
  • Ausländerausweis oder Zusicherung, Ermächtigung zur Visumserteilung des Migrationsamtes
  • Krankenkassennachweis gemäss KVG
  • Wohnungsausweis bzw. Mietvertrag resp. Drittmeldepflicht des Vermieters bzw. Eigentümers
  • bei Untervermietung Einverständnis von Hauptmieter und Verwaltung bzw. Eigentümer
  • Arbeitsvertrag bei Einreise in die Schweiz und Kantonswechsel mit Bewilligung L und B
  • Zivilstandsnachweis (Eheschein, Familienausweis, Scheidungsurteil)
  • Geburtsurkunde für minderjährige Kinder
  • Sorgerechtsnachweis für minderjährige Kinder mit nicht verheirateten Eltern
  • Geburtsurkunde / Familienausweis mit ersichtlichem Namen der Eltern

Gebühr: CHF 40 pro erwachsene Person zuzüglich ausländerrechtliche Gebühren

Wochenaufenthalter: Siehe Einwohnerdienste: Anmeldung / Zuzug Wochenaufenthalt

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldefrist von 14 Tagen eine Ordnungsbusse gemäss § 1 Ziff. 14 der Verordnung über das kantonalrechtliche Ordnungsbussenverfahren von CHF 100 zur Folge haben kann.

Neu in Opfikon

Herzlich Willkommen in Opfikon! Wir freuen uns Sie in der Stadt Opfikon begrüssen zu dürfen. Damit Sie sich in Opfikon wohlfühlen und gut zurechtfinden, haben wir einige Informationen…

Herzlich Willkommen in Opfikon!

Wir freuen uns Sie in der Stadt Opfikon begrüssen zu dürfen. Damit Sie sich in Opfikon wohlfühlen und gut zurechtfinden, haben wir einige Informationen zur Stadt und deren Dienstleistungen für Sie zusammengestellt. Diese finden Sie unter Dokumente. Alle Dienstleistungen der Stadt Opfikon finden Sie hier oder unter der Rubrik "Leben in Opfikon".

Die amtlichen Publikationen der Stadt Opfikon werden seit 1. Januar 2024 auf dem Digitalen Amtsblatt Schweiz unter ePublikation.ch veröffentlicht. Amtliche Publikationen bis und mit 31. Dezember 2023 und weitere Neuigkeiten sind im Stadt-Anzeiger zu finden. 

Sie wollen via E-Mail über News, Veranstaltungen und vieles mehr informiert werden? Wir bieten Ihnen verschiedene E-Mail-Abos an, die Sie nach Belieben abonnieren können. Den elektronischen Kulturversand können Sie hier abonnieren.

Haben Sie Lust, sich in Ihrer Freizeit in einem unserer zahlreichen Vereine zu engagieren? Das Angebot ist sehr vielfältig und reicht vom Sport über Musik, Theater, gemeinsames Werkeln und Kultur bis hin zu Quartiervereinen. Schauen Sie vorbei und lassen Sie sich vom gemeinsamen Wirken motivieren.

Damit Sie die Stadt Opfikon persönlich kennenlernen können, organisieren wir einmal jährlich einen Neuzuzügertag. Zu gegebenem Zeitpunkt werden Sie dafür eine Einladung per Post erhalten.

Sie möchten Opfikon noch in Farbe erleben? Hier finden Sie unser Filmportrait.

Wir wünschen Ihnen eine gute Zeit bei uns in Opfikon.

Stadt Opfikon

Meldebestätigung / Schriftenempfangsschein

Die Meldebestätigung (Schriftenempfangsschein) bestätigt, dass Sie ordentlich angemeldet sind. Diese wird bei der Anmeldung, bei einer Ummeldung oder bei Zivilstandsänderungen gratis abg…

Die Meldebestätigung (Schriftenempfangsschein) bestätigt, dass Sie ordentlich angemeldet sind. Diese wird bei der Anmeldung, bei einer Ummeldung oder bei Zivilstandsänderungen gratis abgegeben und ist zu Hause aufzubewahren. Die Meldebestätigung ersetzt die Wohnsitzbestätigung nicht.

Einreisegesuch

Grundsätzlich benötigen ausländische Staatsangehörige zur Einreise in die Schweiz, nebst den zu erfüllenden Voraussetzungen gemäss Verordnung über das Einreise- und Visumsv…

Grundsätzlich benötigen ausländische Staatsangehörige zur Einreise in die Schweiz, nebst den zu erfüllenden Voraussetzungen gemäss Verordnung über das Einreise- und Visumsverfahren (VEV), ein gültiges und von der Schweiz anerkanntes Reisepapier. Zudem ist in bestimmten Fällen ein Visum erforderlich. Einreisegesuche müssen beim Migrationsamt des Kantons Zürich eingereicht werden. Alle Informationen sowie das Gesuch finden Sie auf der Homepage des Migrationsamtes Kanton Zürich

Drittmeldepflicht (Vermietermeldung / Ein- und Auszugsanzeige / Mieterwechsel)

Gemäss § 8 MERG müssen Vermietende, Liegenschaftsverwaltungen und Logisgebende (Dritte) den Einwohnerdiensten jeden Ein- und Auszug von Mietenden und Logisnehmenden (Nutzungsberechtigte)…

Gemäss § 8 MERG müssen Vermietende, Liegenschaftsverwaltungen und Logisgebende (Dritte) den Einwohnerdiensten jeden Ein- und Auszug von Mietenden und Logisnehmenden (Nutzungsberechtigte) melden. Eine solche Meldung ist nötig, wenn Sie

  • eine Wohnung vermieten
  • ein Zimmer unentgeltlich zur Verfügung stellen
  • ein Untermieter oder eine Untermieterin ein- oder auszieht (Meldung durch den Hauptmieter oder die Hauptmieterin)
  • ein volljähriges Familienmitglied oder der Partner oder die Partnerin ein- oder auszieht

Sie können diese Meldung mit einer Ein- und Auszugsanzeige oder per Drittmeldepflicht übermitteln. Die Meldung muss innert 14 Tagen vom Ein- oder Auszug an erfolgen.

Hundeabgabe / Hundekontrolle

Die Einführung des neuen Hundegesetzes/-Verordnung wird aufgrund Einsprachen nicht per 1. Juni 2022 in Kraft treten, sondern auf unbestimmte Zeit verschoben. Bis dahin bleibt das jetz…

Die Einführung des neuen Hundegesetzes/-Verordnung wird aufgrund Einsprachen nicht per 1. Juni 2022 in Kraft treten, sondern auf unbestimmte Zeit verschoben.

Bis dahin bleibt das jetzige Hundegesetz/-Verordnung in Kraft.

Die Ausbildung für grosse oder massige Hunde und für Hunde mit nicht nachweislich zwei kleinwüchsigen Elternteilen bleibt bis auf Weiteres obligatorisch. Bereits verfügte Kurse behalten Ihre Gültigkeit und Fristen. Aktuelle Informationen finden Sie hier: www.codex-hund.ch.


Allgemeines
Jeder Hund muss mit einem Chip versehen werden. Diese Kennzeichnung wird von den Tierärzten vorgenommen, nachdem der Hund bei der Gemeinde angemeldet worden ist.

An- / Abmeldung / Mutation
Hundehalterinnen und Hundehalter müssen ihre Hunde innerhalb von 10 Tagen bei der Stadtverwaltung/Allgemeine Dienste an- bzw. abmelden (Tel. 044 829 83 00, hundeabgabe@opfikon.ch oder per Online-Dienst).

Zur Anmeldung benötigen Sie das Impfbüchlein oder den Hundepass mit aktuellen Angaben zu Besitzer und Hund. Bei einer online-Anmeldung sind die erwähnten Dokumente per E-Mail im pdf-Format einzureichen an: hundeabgabe@opfikon.ch.

Allfällige Mutationen (Namens- und Adressänderungen, Abgabe, Tod oder Ausfuhr des Hundes ins Ausland) sind innert 10 Tagen der Stadtverwaltung mitzuteilen.

Abgabe, Tod oder Ausfuhr des Hundes ins Ausland sind auch der AMICUS direkt zu melden: www.amicus.ch, info@amicus.ch oder Tel. 0848 777 100

Gebühren (gem. Art. 23 Gebührentarif Bevölkerungsdienste)

  • Abgabe pro Hund / Jahr, inkl. Kantonsbeitrag, CHF 180
  • Für ordentliche Anmeldung (Einschreibegebühr), CHF 20
  • Für verspätete An-/Ab-Meldung, CHF 40
  • Mutation der Daten in der AMICUS-Datenbank, nach Aufwand max. CHF 150
  • 1. Verfügung, Bearbeitungsgebühr, CHF 50
  • 2. Verfügung, Bearbeitungsgebühr, CHF 100
  • Rückerstattung bei Verlust/Weitergabe des Hundes vor dem 30. Juni, ½ Abgabe
  • Hunde, die nach dem 30. Juni drei Monate alt oder erst dann erworben werden, ½ Abgabe

Vorbehalten bleiben Ahndungen gemäss Strafbestimmungen des Hundegesetzes.

Die Hundeabgabe-Rechnungen werden von der Stadtverwaltung Opfikon jährlich Ende Februar versandt und sind bis Ende März zahlbar.

Jeder Hundehalter muss über eine Haftpflichtversicherung von mindestens 1 Mio. CHF verfügen.

Die Ausbildung für grosse oder massige Hunde bleibt obligatorisch. Aktuelle Informationen finden Sie hier: www.codex-hund.ch

Sie möchten einen Hund aus dem Ausland importieren? Weitere Informationen finden Sie hier

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