Kopfzeile

Inhalt

Prostitution

Möchten Sie Räume sexgewerblich nutzen, müssen Sie als Erstes mit der Abteilung Bau und Infrastruktur der Stadt Opfikon Kontakt aufnehmen.

Im nächsten Schritt benötigen Sie als Inhaberin oder Inhaber des Prostitutionsgewerbes eine Bewilligung der Stadt Opfikon (Art. 7 PGVO) und dazu müssen Sie folgende Dokumente einreichen:

  • Bau bzw. Umnutzungsbewilligung der Stadt Opfikon (Bauamt)
  • Das online ausgefüllte Gesuchsformular
  • Kopie Pass oder Identitätskarte. Auf Verlangen der Polizei müssen die gültigen Originalausweisdokumente vorgewiesen werden (Art. 8 Abs. 4 PGVO)
  • Bei ausländischen Staatsangehörigen eine Kopie der Aufenthaltsbewilligung mit Berechtigung zur Erwerbstätigkeit in der Schweiz
  • Aktuellen Strafregisterauszug (www.eservice.admin.ch/crex/cms); bei ausländischen Staatsangehörigen, die weniger als 3 Monate in der Schweiz leben, wird der heimatliche ausländische Strafregisterauszug (auf Englisch oder in einer Schweizer Landessprache) eingefordert
  • Wird Ihr Prostitutionsgewerbe von einer eingetragenen Firma betrieben, müssen Sie den entsprechenden Handelsregisterauszug beilegen
  • Betriebskonzept

Zugehörige Objekte

Name
Gesuchsformular_Bordellbetriebe_Opfikon.docx Download 0 Gesuchsformular_Bordellbetriebe_Opfikon.docx
Betriebskonzept PGVO.pdf Download 1 Betriebskonzept PGVO.pdf
Flyer PGVO digitale Version.pdf Download 2 Flyer PGVO digitale Version.pdf
Muster Anwesenheitsliste.xlsx Download 3 Muster Anwesenheitsliste.xlsx
Muster Nutzungsvereinbarung.docx Download 4 Muster Nutzungsvereinbarung.docx
Name Download